Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer

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Rechtsanwaltskanzlei

Christoph & Kollegen
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Angabe der maßgeblichen berufsrechtlichen Vorschriften und Gesetze:


Für den Beruf des Rechtsanwaltes geltende gesetzliche Vorschriften:

Angabe der maßgeblichen berufsrechtlichen Vorschriften und Gesetze entsprechend § 5 TMG (Telemediengesetz):

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Anwaltliche Berufsordnung (BORA)

Fachanwaltsordnung (FAO)

Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

Die aktuellen Texte dieser Gesetze und Satzungen finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer


Angaben zu dem nach § 59j BRAO vorgeschriebenen und bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsvertrag:


Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten des Rechtsanwalts a) über in anderen Staaten als Deutschland eingerichtete Kanzleien und Büros, b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht und c) vor außereuropäischen Gerichten.


André Christoph, Zurich Insurance PLC, Solmsstr. 27-37, 60486 Frankfurt am Main

Eyck Strohmeyer, Generali Versicherung AG, Adenauerring 7-9, 81737 München

Volker Sielaff, Zurich Insurance PLC, Solmsstr. 27-37, 60486 Frankfurt am Main


Zuständige Aufsichtsbehörde


Rechtsanwaltskammer Celle
Bahnhofstrasse 5, 29221 Celle


Gesetzliche Berufsbezeichnungen


Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland).

Den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzlei Christoph & Kollegen wurde die gesetzliche Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ bzw. „Rechtsanwalt“ in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Fachanwalt. Die Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)" zu führen, wurde Herrn Rechtsanwalt Markus Werner von der Rechtsanwaltskammer Celle aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrungen und theoretischer Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet nach den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.


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